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Burgsteine

Hausregeln

Bei Shiro Matsuri gelten bestimmte Regeln, die mit Betreten des Veranstaltungsgeländes in Kraft treten

 

§1. Die Veranstalter, Organisatoren, Helfer und das Sicherheitspersonal sind durch besondere T-Shirts und Ausweise gekennzeichnet. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Störung der Veranstaltung kann eine Anzeige nach §285 StGB nach sich ziehen.

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§2. Zum Besuch der Veranstaltung ist eine Eintrittsgebühr zu entrichten. Die Festlegung der Gebühr obliegt dem Veranstalter und ist nicht verhandelbar. Gegen die Entrichtung des Eintritts erhält der Besucher einen Besucherpass. Dieser ist sichtbar am Körper zu tragen und kann jederzeit vom Veranstalter oder von einer dazu befugten Person kontrolliert werden.

 

§3. Der Veranstalter hat das Recht, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, andere Veranstaltungsbesucher belästigen oder die Veranstaltung stören, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Recht auf Rückerstattung des geleisteten Eintritts-Entgelts besteht nicht.

 

§4. Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen ist auf der Veranstaltung grundsätzlich bis auf Widerruf gestattet. Foto- und Bildaufnahmen von Einzelpersonen dürfen nur unter vorheriger Einwilligung aufgenommen werden. Die Aufnahme von obszönem Foto- und/oder Filmmaterial ist strengstens untersagt und führt zu Verweis von der Veranstaltung.

 

§5. Jede Person, die das Gelände betritt, anerkennt, dass sie Ton- und/oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Auf jeden Fall ist es strengstens verboten über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Davon ausgenommen sind Vertreter der Medien, die über eine Akkreditierung durch den Veranstalter verfügen.

 

§6. Für das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen durch Medienvertreter (sowie bei jeglicher Art von beabsichtigter Pressetätigkeit) muss eine Presse-Vereinbarung (Anfrage unter Kontakt) vollständig und mit richtigen Angaben ausgefüllt, unterschrieben und an die Veranstaltungsleiter (oder einer dafür vorgesehenen Person via Kontakt) geschickt und von diesen abgesegnet werden.

 

§7. Jede Person, die das Gelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden können, von denen mittels direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung kostenlos Gebrauch gemacht werden kann. Es besteht kein Einspruchsrecht gegen die Veröffentlichung.

 

§8. Waffen: Die gesondert ausgehängten Waffenregeln sind für den gesamten Veranstaltungsbereich und Veranstaltungszeitraum gültig. Siehe auch: Waffenregeln für Shiro Matsuri.

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§9. Das Mitführen jeglicher sonstiger Gegenstände, die zur Gefährdung von Personen führen können, bzw. das Anwenden jedweder Gegenstände als Waffe ist strikt untersagt. Gegenstände, die dieser Definition entsprechen, werden vom Sicherheitspersonal zumindest bis zum Verlassen der Veranstaltung in Verwahrung genommen (ist der Besitz des  Gegenstandes in Österreich nicht gestattet, so ist der Gegenstand an die österreichische Exekutive zu übergeben). Widersetzt sich die Person der Beschlagnahmung, so wird sie nach 3. der Hausordnung der Veranstaltung verwiesen. Taschenkontrollen sind behördlich berechtigt und somit auch zu akzeptieren.

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§10. Ausgenommen von den Beschränkungen von 5. und 6. sind alle vom Veranstalter hierfür autorisierten Personen (z.B. Kampfsport-Vorführer) und Mitglieder der österreichischen Exekutive im Dienst.

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§11. Das Mitführen, der Konsum oder die Weitergabe von Suchtmitteln nach Art. 1 Suchtmittelgesetz ist untersagt. Der Veranstalter ist verpflichtet, jeden Verstoß anzuzeigen. Personen, die Suchtmittel auf der Veranstaltung besitzen, werden ferner nach 3. der Hausordnung von der Veranstaltung ausgeschlossen.

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§12. Der Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten und dergleichen (auch Dampfwaren) ist grundsätzlich nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet.

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§14. Die Mitnahme von Tieren ist nur mit Maulkorb und Leine gestattet. Da es aber auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten eng werden kann, ist die Veranstaltung für Tiere eher nicht geeignet. Bei der Greifvogelschau ist die Mitnahme von Tieren nicht erlaubt.

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§15. Jegliches Inventar, Einrichtungsgegenstände, Wände, Fenster etc. dürfen nicht beschädigt werden! Das Aufhängen von Plakaten, Wall Scrolls usw. bedarf der Zustimmung der Veranstaltungsorganisation. Für die Beschädigung haftet der Verursacher!

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§16. Zu freizügige Kostüme sind nicht gestattet, das Kostüm muss Brust, Gesäß und Intimbereich ausreichend bedecken.

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§17. Fluchtwege sind freizuhalten. Das Sitzen auf Treppen ist ausnahmslos verboten.

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§18. Das Konsumieren von mitgebrachten Speisen und alkoholischen Getränken ist während der Veranstaltung verboten. Des Weiteren gilt das österreichische Jugendschutzgesetz. Übermäßiger Alkoholkonsum kann zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen.

 

Wir danken für euer Verständnis und eure Mithilfe zur Wahrung der Sicherheit zum Wohle aller Beteiligten!

Burgsteine

Waffenregeln

Um die Sicherheit aller Personen, die der Veranstaltung beiwohnen, zu gewährleisten, wurden folgende Regeln bezüglich der Waffen bzw. Cosplay-Waffen und des Cosplay-Zubehörs festgelegt.
Die Überwachung und Durchsetzung dieser Regeln erfolgt durch unser Security-Personal.

 

Am Gelände des Shiro Matsuri sind folgende Gegenstände verboten:

  • Gegenstände, die laut dem österreichischen Gesetz verboten sind

  • Pyrotechnik (z.B. Knallkörper, Feuerwerk usw.)

  • Gegenstände, die durch ihre Bauart oder Eigenschaft von der Security als gefährlich eingestuft werden (z.B. angespitzte Besenstiele, raumintensive Cosplayaufbauten), Gegenstände zur Personen- und Tierabwehr (Elektroschocker, Pfefferspray usw.)

 

Zum Teil zugelassene Gegenstände (werden überprüft und von uns als genehmigt gekennzeichnet):

  • Gegenstände, in denen Metall oder Hartholz verarbeitet ist

       (z.B. Cosplaywaffen mit Metallklingen)

  • Gegenstände mit mehr als 2 Meter Länge KÖNNEN abgenommen werden, wenn sie mit der Bauart der Location nicht zu vereinbaren sind oder für andere Besucher ein Sicherheitsrisiko darstellen.

  • Softair-Waffen – nur ohne Munition und mit entsprechender Kennung erlaubt (Stichproben können vom Security-Personal jederzeit durchgeführt werden)

 

Zugelassene Gegenstände:

  • LARP- und sonstige Waffen aus folgendem (aber nicht darauf beschränktem) Material:

    • Schaumstoff

    • Styropor

    • Pappe

    • Worbla

 

  • Sämtliche Gegenstände, die nicht gegen die oben genannten Richtlinien verstoßen und keine Gefährdung darstellen.

Auch diese Gegenstände werden beim Eingang kontrolliert.

Was als gefährlich einzustufen ist, obliegt der Entscheidungsgewalt des Security-Personals.

Den Anweisungen des Security-Personals ist strikt Folge zu leisten.

 

  • Da wir niemandem Teile seines Kostüms oder notwendiges Werkzeug verbieten wollen, allerdings dafür verantwortlich sind, dass weder Personen noch Güter zu Schaden kommen, ist die Security dazu bemächtigt, die tatsächliche Gefahr solcher Gegenstände einzuschätzen und das weitere Mitführen entweder zu verbieten, zu genehmigen oder mit Auflagen zu sanktionieren.

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  • Sollte eine Auflage nicht eingehalten werden, so gibt es beim ersten Mal eine Verwarnung.
    Beim zweiten Verstoß wird der Gegenstand sichergestellt und kann beim Verlassen der Veranstaltung bzw. bei Gebrauch zwecks Cosplayaufführung (unter Absprache mit der Cosplay-Jury, siehe unten) im Eingangsbereich abgeholt werden.

 

  • Sollte der Verstoß gegen die Auflagen eine schwere Gefährdung darstellen, kann auch ohne eine weitere Verwarnung der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden.

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  • Sollte ein nicht genehmigter oder illegaler Gegenstand seinen Weg auf das Gelände finden, wird dieser unverzüglich sichergestellt und bei Bedarf der Inhaber vom Gelände verwiesen.

 

Jede gesetzwidrige Handlung wird zur Anzeige gebracht!

Werden Gegenstände am Gelände des Shiro Matsuris missbräuchlich oder auf gefährliche Art und Weise genutzt, wird die Security den Gegenstand sicherstellen.

Bei Gegenständen, die von der Security nicht abgenommen oder entgegengenommen werden dürfen (z.B. scharfe Schusswaffen, unfreie Pyrotechnik, usw.) wird bei legalem Besitz (Person mit Waffenpass, Pyrotechniker) der Zutritt zum Gelände verwehrt, bei illegalem Besitz wird die Polizei verständigt (illegaler Waffenbesitz).
Das Security-Personal ist in dem Fall berechtigt, die Person anzuhalten bis die Polizei eintrifft (Anhalterecht).

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Für Cosplaywettbewerbe / Showauftritte:

Nicht erlaubte Gegenstände müssen beim Eingang abgegeben werden. Falls diese für eine Cosplayaufführung / Showgruppe benötigt werden, MUSS dies unbedingt bei der Security UND der Cosplay-Jury angegeben werden! Andernfalls kann es sein, dass diese nicht für die Vorstellung verfügbar sind!

Wir bitten euch, so sorgfältig wie möglich mit den Gegenständen umzugehen, da nicht nur die Einrichtung beschädigt oder andere Personen verletzt werden können, sondern auch ihr selbst!

 

Wir danken für euer Verständnis!

Mit besten Grüßen!
Euer Security-Team

Burgsteine

Notfälle

Solltet ihr euch verletzen, keine Panik! Unser Sanitätsteam wird euch schnellstmöglich versorgen. Ihr findet unsere Sanitäter beim Verlassen der Burg hinter der Zugbrücke, am Ende des Freibereiches auf der linken Seite.

Alternativ könnt ihr auch gerne einen unserer Helfer ansprechen oder ins Burgbüro kommen. Solltet ihr sehen, dass jemand anderer Hilfe benötigt, dann sprecht bitte sofort ein Mitglied der Crew oder der Security an, damit wir schnell helfen können!

 

Verhalten im Brandfall:

Bewahrt auf jeden Fall Ruhe und verständigt ein Mitglied der Crew, der Security oder der Einsatzkräfte. Benutzt zum Verlassen des Gebäudes die markierten Fluchtwege und unterstützt hilfsbedürftige Menschen.

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